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   VG Berlin, 19.07.2005 - 25 A 90.05   

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VG Berlin, 19.07.2005 - 25 A 90.05 (https://dejure.org/2005,76415)
VG Berlin, Entscheidung vom 19.07.2005 - 25 A 90.05 (https://dejure.org/2005,76415)
VG Berlin, Entscheidung vom 19. Juli 2005 - 25 A 90.05 (https://dejure.org/2005,76415)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2019 - 13 ME 220/18

    Ankündigungspflicht; auflösende Bedingung; Aussetzung der Abschiebung; Duldung;

    Der Senat teilt nicht die zum Teil in der ober- und instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 16.2.2015 - 10 C 14.1183 -, juris Rn. 24, und v. 19.1.2015, a.a.O., Rn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.8.2010 - 2 M 124/10 -, Rn. 4; VG Berlin, Beschl. v. 19.7.2005 - 25 A 90.05 -, juris Rn. 7; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: 95. EL Februar 2016, AufenthG § 60a Rn. 111 a.E.; Bauer, in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, AufenthG § 60a Rn. 46, etwas weniger eindeutig indes Bauer/Dollinger, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, AufenthG § 60a Rn. 41; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.9.2000 - 13 S 2260/99 -, juris Rn. 21, und Funke-Kaiser, in: GK-AuslR II, Stand: 58. EL Januar 2000, AuslG 1990 § 56 Rn. 35; Renner, Ausländerrecht in Deutschland, 1998, § 43 Rn. 748; die drei Letztgenannten jeweils für die Vorläufernorm in § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG 1990 in der seit dem 1.11.1997 geltenden Fassung) vertretene Auffassung, auf das Erlöschen einer Duldung durch Eintritt einer auflösenden Bedingung sei generell oder zumindest im Falle einer nur vom Willen der Behörde abhängigen Potestativbedingung § 60a Abs. 5 Satz 4 AufenthG analog anzuwenden.

    Bei wie hier erfolgter Erteilung einer mit beigefügter auflösender Bedingung versehenen Duldung, die zusätzlich zur ohnehin nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG (wegen des "vorübergehenden" Charakters der Duldungsgründe) auszusprechenden Befristung unter dem "Damoklesschwert" der jederzeit möglichen Ankündigung eines Abschiebungstermins und damit eines "vorzeitigen" Endes der Duldungswirkung steht, muss der Ausländer - anders als bei einer bedingungsfreien Duldung - aufgrund dieser ihm bewusst gewordenen "Signalwirkung" jederzeit auch mit dem Eintritt dieser Bedingung und daher mit einem Erlöschen seiner Duldung vor deren eigentlichem Auslaufen rechnen (vgl. hierzu auch VG Berlin, Beschl. v. 19.7.2005, a.a.O., Rn. 8).

  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 2155/07

    Konkludente Zustimmung des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers -

    Nebenbestimmungen wie " Die Duldung erlischt bei Vorliegen der Rückreisedokumente bei der Ausländerbehörde " (VG Sigmaringen, Beschluss v. 26.04.2000 - 7 K 2964/98), " Die Duldung erlischt mit Passausstellung "(VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.2000 - 13 S 2260/99), " Die Duldung erlischt mit Flugbeginn " (OVG Hamburg, Beschluss v. 16.11.2004 - 3 Bs 503/04 - juris), und " Duldung erlischt bei Besitz eines zur Ausreise in den Herkunftsstaat berechtigenden Dokuments " (VG Berlin19.07.2005, Beschl. v. 25 A 90.05 - juris) sind deshalb in der Rechtsprechung ebenso für zulässig bzw. bestimmt gehalten worden, wie die vorliegend umstrittene, wonach die Duldung mit der Einbuchung zum Abschiebeflug erlischt (so VG Sigmaringen, Beschl. v. 3.7.2000 - 7 K 1539/00 - wohl unveröffentlicht, Hinweis aber bei Armbruster, a.a.O.).
  • VG Schleswig, 13.08.2021 - 11 B 68/21

    Einstweiliger Rechtschutz bei Widerruf einer Duldung

    Sie könne auch mündlich oder sogar konkludent erfolgen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. September 2005 - 18 B 1493/05 -, juris Rn. 17 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 25 A 90.05 -, juris Rn. 7).
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